Die zu den E-Tretrollern geplante Verordnung solle "einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Einführung neuer Mobilitätslösungen und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer" schaffen, heißt es in einem Brief des Bundesverkehrsministeriums an die Verkehrsminister der Länder.
Der Verkehrsausschuss des Bundesrats berät an diesem Dienstag über das Thema; am 17. Mai soll dann das Plenum der Länderkammer über die Verordnung abstimmen. Bisher gibt es teils Sicherheitsbedenken wegen der Gehweg-Nutzung.
Das Bundesministerium erläuterte in dem Schreiben, Gehwege gehörten zu allererst den Fußgängern. Zur Lebenswirklichkeit gehöre aber auch eine "Vielzahl anderer Nutzungsformen" - durch radfahrende Kinder, teils begleitet von Erwachsenen, Jogger und andere.
Daher gelte für alle das Gebot größtmöglicher Rücksichtnahme, was für E-Tretroller Schrittgeschwindigkeit bedeute. Wo geboten, könne es vor Ort zudem Beschränkungen geben, etwa in engen Bereichen von Fußgängerzonen.
Vorgesehen ist, dass E-Roller, die weniger als 12 Kilometer pro Stunde (km/h) schaffen, in der Regel Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzen sollen. E-Roller, die schneller als 12 km/h sind, sollen auf Radwege und Radfahrstreifen.
Das Ministerium verteidigte in dem Schreiben an die Länder zudem, dass die langsameren Tretroller ab 12 und die schnelleren ab 14 Jahre zugelassen werden sollen. Ein völliger Verzicht auf Altersvorgaben wäre "ebenso unangemessen wie allzuhoch gegriffene Mindestalter". Wie für elektrisch unterstützte Räder (Pedelecs) solle auch kein Mofa-Führerschein erforderlich sein.
Der Fußgänger-Lobbyverein Fuss kritisierte mit Blick auf den Brief des Bundes, der Minister schlage Warnungen aller Unfall-Experten in den Wind. "Jetzt müssen die Bundesländer ihn zurück auf den Boden der Tatsachen holen." (dpa)
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