Im Betrugsprozess zur VW-Dieselaffäre hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig mit ihrer Befragung der angeklagten Ex-Manager begonnen. Das Ziel von eher allgemeinen Fragen zum Start sei ein besseres Verständnis der Arbeitsabläufe beim Autobauer, sagte der Vorsitzender Richter Christian Schütz am Donnerstag. Vier früheren Führungskräften von Volkswagen wird in dem Strafverfahren unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit manipulierter Software in Millionen Autos vorgeworfen (Az.: 6 KLs 23/19).
Richter Schütz ließ sich von dem angeklagten Ingenieur vor allem die Probleme rund um das Projekt "US 07" schildern, mit dem VW einen "sauberen Diesel" auf den US-Markt bringen wollte. Zur Situation mit schlechten Emissionswerten im Jahr 2006 sagte der Experte für Abgasnachbehandlung: "Ein Scheitern an der Stelle war nicht erlaubt." Über eine Einführung einer Umschaltfunktion habe er nie aber mit einem Vorgesetzten gesprochen.