Bei der Musterklage gegen Volkswagen müssen sich Dieselkunden bis zu einer klaren Einschätzung ihrer Chancen auf Schadenersatz vorerst gedulden. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig gab am ersten Verhandlungstag noch keine einheitliche Richtung vor. Man müsse zunächst vorherige Urteile anderer Gerichte "sorgfältig prüfen", erklärte der Vorsitzende Richter Michael Neef am Montag nach der Eröffnung des Verfahrens. Während Verbraucheranwälte bereits Hoffnung auf Schadenersatz sehen, gibt es nach Interpretation von VW Zweifel, dass den Kunden überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Neef ließ die Musterklage grundsätzlich zu. Er unterschied aber vertragliche Pflichtverletzungen von sogenannten deliktischen Pflichtverletzungen. Bei der ersten Kategorie dürften Schadenersatz-Ansprüche gegenüber VW schwierig sein, weil die meisten Kunden ihren Kaufvertrag nicht mit dem Konzern, sondern mit einzelnen Händlern abgeschlossen hätten. "Wir tendieren dazu, in solchen Fällen keine vertraglichen Ansprüche anzunehmen. (...) Erst recht gilt das für Gebrauchtfahrzeuge."
Anders könnte man womöglich aber den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen gefälschter Diesel-Abgaswerte sehen. Hier deutete Neef an, dass frühere Entscheidungen zugunsten des Herstellers noch einmal in anderem Licht betrachtet werden könnten.