Celle. Die Klagen von Autokäufern gegen Volkswagen und seine Händler im Zuge des Abgas-Skandals gehen nun in die höheren Instanzen. Das Oberlandesgericht Celle verhandelt am 7. November im Berufungsverfahren über die Klage eines Passat-Käufers, der seinen Kaufvertrag von 2013 wegen der Manipulation von Abgastests durch VW rückabwickeln will. Nach Angaben eines VW-Sprechers vom Freitagabend ist es das bisher erste Verfahren, für das in zweiter Instanz ein Verhandlungstermin angesetzt ist. Das Landgericht Lüneburg hatte dem Kläger im Wesentlichen Recht gegeben. Das beklagte Autohaus hatte die Rücknahme des Fahrzeugs abgelehnt.
Volkswagen sieht keinen Anhaltspunkt für einen durch die Abgas-Betrügereien entstandenen Schaden an den betroffenen Autos und will bei entsprechenden Entscheidungen jeweils in Berufung gehen. Bei vielen Landgerichten in Deutschland laufen derzeit Klagen von Käufern auf Rückabwicklung und Schadenersatz, zur genauen Zahl will sich der Konzern nicht äußern. Gemessen an den in Deutschland rund 2,5 Millionen betroffenen Diesel-Motoren ist sie aber gering.