Eine Richterin, die sich als Diesel-Besitzerin der Musterklage gegen Volkswagen im Abgasskandal angeschlossen hatte, kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) keine ähnlichen Diesel-Fälle mehr mitentscheiden. Nach dem Abschluss des Musterverfahrens durch einen Vergleich sei zwar kein wirtschaftliches Interesse am Ausgang anderer Schadenersatz-Prozesse gegen VW erkennbar, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der obersten Zivilrichter in Karlsruhe. Allein die Anmeldung eigener Ansprüche sei aber schon "geeignet, aus Sicht der Beklagten den Anschein der Parteilichkeit zu begründen".
Dank des Mustervergleichs zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten gut 245.000 Diesel-Besitzer Summen von 1350 bis 6257 Euro bekommen– darunter auch die betreffende Richterin am Frankfurter Oberlandesgericht (OLG). Als sie als Berichterstatterin einen Diesel-Fall übernehmen sollte, machte sie darauf aufmerksam. Daraufhin hatte VW sie abgelehnt: Sie könnte befangen sein.