Der milliardenschwere Musterprozess von Investoren zur Volkswagen-Dieselaffäre schreitet voran: Die Richter haben ihre Sicht auf eine zentrale Frage des Verfahrens geäußert und sich zur Mitteilungspflicht auf dem Finanzmarkt positioniert. Der Senat gehe davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sogenannte Insiderinformation darstellte, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Donnerstag mit (3 Kap 1/16).
Diese Information hätte dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Pflichtmitteilung bekannt gegeben werden müssen, hieß es zu dem Hinweisbeschluss weiter. Ob sich aus dem Unterlassen dieser Nachricht Schadenersatzansprüche für Anleger bis Juli 2012 ergeben, hängt nach Auffassung des Senats vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied Kenntnis von der Manipulation hatte. Denn nur eine Kenntnis auf dieser Ebene könne der Volkswagen AG zugerechnet werden. Ein Beweis dafür müsste von den Klägern erbracht werden.