Diesel-Kläger dürften sich schwertun, von VW-Konzerntöchtern wie Audi Schadenersatz im Abgasskandalzu erstreiten. Das zeichnete sich am Montag am Bundesgerichtshof (BGH) in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen-Anhalt ab. Das Urteil dürfte zeitnah verkündet werden. Den Termin dafür wollten die Karlsruher Richter noch festlegen. (Az. VI ZR 505/19)
Dass Volkswagen mit dem heimlichen Einsatz einer manipulierten Abgastechnik Millionen Autokäufer systematisch getäuscht hat und dafür grundsätzlich haftet, steht seit Mai 2020 fest. Damals entschieden die obersten Zivilrichter des BGH in ihrem ersten und wichtigsten Urteil zum Diesel-Skandal, dass Kläger ihr Auto an VW zurückgeben können. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis wieder, sondern müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen.
Audi hatte den bei VW entwickelten Skandalmotor EA189 für eigene Modelle übernommen. Anders als bei Volkswagen gehen die Richter nach ersten Beratungen aber nicht zwangsläufig davon aus, dass der Abgasbetrug bei Audi intern bekannt gewesen sein muss, wie der Senatsvorsitzende Stephan Seiters zum Verhandlungsauftakt sagte. Es gebe"keine Wissenszurechnung über Konzerngrenzen hinweg".