Berlin. Die bei einigen Autoherstellern übliche Praxis, die Abgasreinigung bei geringen Temperaturen auszuschalten, ist nicht erlaubt. "Die auf den Schutz des Motors abzielende Privilegierung (...)dürfte deshalb grundsätzlich keine taugliche Rechtsgrundlage dafür sein, eine Abschalteinrichtung regelmäßig (...)legal greifen zu lassen", heißt es in einem von den Grünen inAuftrag gegebenen Rechtsgutachten des wissenschaftlichenDienstes des Bundestages. Das gelte insbesondere, wenn die Systeme schon ab zehn Grad Außentemperatur heruntergeregelt würden - ein solcher Wert ist in Mitteleuropa schließlich nichts Ungewöhnliches.
"Die Hersteller reduzieren die Abgasreinigung per Software automatisch oder stellen sie ganz ab, wenn das Thermometer unter zehn Grad sinkt", kritisierte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer. Daimler nutzt die als Ausnahmeregelung gedachte Regelung eigenen Angaben zufolge regelmäßig. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb bereits den Entzug von Typgenehmigungen einzelner Modelle gefordert.