Erlaubt ist nur Tempo 70. Trotzdem rast einFahrer mit seinem Porsche viel zu schnell über die Landstraße in der Nähe von Neunkirchen-Seelscheid (Rhein-Sieg-Kreis). Im März 2014 fährt der damals 43-Jährige mit mehr als 140 Stundenkilometern in die Rechtskurve, kommt auf die Gegenspur und prallt mit seinem nigelnagelneuen Wagen in ein anderes Auto. Er und der andere Fahrer werden schwer verletzt; der schwarze Porsche 911 Carrera ist total Schrott.
Von seiner Versicherung bekommt der Mann jetzt mehr als 82 000 Euro für den Schaden. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gewann er am Freitag einen Rechtsstreit mit der Generali-Versicherung.
Die Anwältin der Versicherungsgruppe mit Sitz in München kritisierte die Entscheidung. Sie sprach von einer "Belohnung", dass der Mann aus Nordrhein-Westfalen mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt habe - und dafür nun sein geschrottetes Auto erstattet bekomme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vertreterin von Generali schloss nicht aus, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.
Die Richter in München mussten entscheiden: Handelte der Mann mit seinem Manöver auf der Landstraße in Nordrhein-Westfalen (NRW)grob fahrlässig oder vorsätzlich? Das Gericht entschied, keinen Vorsatz zu sehen. Die Frage war entscheidend dafür, ob der Versicherungsschutz greift oder nicht. Der Fahrer hatte für seinen Porsche bei Generali eine Premium-Versicherung abgeschlossen. Der Schutz gilt aber nur bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Ausgeschlossen ist die Teilnahme bei Autorennen.