Der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn kommt vorerst um einen zweiten großen Strafprozess im Dieselskandal herum. Nach der Einstellung des Verfahrens wegen Marktmanipulation gegen die aktuelle VW-Spitze wird auch das entsprechende Verfahren gegen den 73 Jahre alten Ex-Vorstandsvorsitzenden abgeblasen.
Das teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Zu dem Vorwurf wird es damit vorläufig keine eigene Hauptverhandlung geben. An dem ab Ende Februar geplanten Betrugsprozess gegen Winterkorn wegen jahrelang erhöhter Diesel-Abgaswerte hält die Justiz aber fest.
Die Begründung ist zudem anders gelagert als im Fall des heutigen VW-Vorstandschefs Herbert Diess und des Aufsichtsratschefs Hans Dieter Pötsch. Beide waren zunächst ebenfalls wegen mutmaßlicher Marktmanipulation angeklagt worden. Die mögliche Strafe, die auf Winterkorn schon im Betrugsverfahren zukommen könnte, dürfte deutlich höher sein als beim Vorwurf der zu späten Information der Finanzwelt über die Folgen der gefälschten Emissionsdaten, erklärte das Gericht.
Allgemein komme eine solche Einstellung "in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt", hieß es. Die Wirtschaftsstrafkammer nehme dies an– im sogenannten NOx-Verfahren könne die Teilstrafe für Winterkorn nämlich erheblich höher sein. Hier geht es um den Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Am 25. Februar soll die Hauptverhandlung in Braunschweig beginnen.