Im Streit um die Designrechte an seinem Sportwagenklassiker 911 muss der Autobauer Porsche vor dem EU-Gericht eine Niederlage einstecken. In ihrem Urteil kommen die Richter in Luxemburg zu dem Schluss, dass sich verschiedene Versionen des 911ers nicht deutlich genug voneinander unterscheiden und ihr Design deshalb zu Unrecht geschützt war.
Für die VW-Modelle Caddy und T5, über die am Donnerstag ebenfalls entschieden wurde, kann der Schutz hingegen bestehen bleiben. Die Entscheidungen können aber noch angefochten werden.
Was Porsche angeht, teilen die Richter mit ihrem Urteil die Auffassung der Nürnberger Modellbaufirma Autec. Deren Chef Kurt Hesse setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass die Hersteller von Spielzeug- und Modellautos keine Lizenzen von den Autobauern brauchen, um deren Fahrzeuge nachzubauen.
Hesse hatte den Fall angestoßen, indem er sogenannte eingetragene Geschmacksmuster von zwei 911er-Varianten löschen ließ. Mit solchen Eintragungen können Hersteller das Erscheinungsbild ihrer Produkte beim EU-Amt für geistiges Eigentum schützen lassen. Porsche reichte erst Beschwerde gegen die Löschung ein, dann Klage - ohne Erfolg.
Im Fall VW hatte der Modellbauer Rietze aus Altdorf bei Nürnberg die Geschmacksmuster für zwei Caddy-Versionen und den T5-Bus löschen lassen, damit auch dafür keine Lizenzen mehr notwendig sind. Nach einer Beschwerde von VW revidierte das EU-Amt die Entscheidung. Rietzes Klagen dagegen wiesen die Luxemburger Richter am Donnerstag ab. Anders als beim Porsche 911 sahen sie hier genug Unterschiede zu den Vorgängermodellen.
Hesse zeigte sich am Donnerstag sehr zufrieden mit der Entscheidung. Sie zeige: "Meine Rechtsauffassung ist richtig, auch wenn der Gegner Porsche heißt", sagte er. Der Autobauer habe - wie andere auch - lange Zeit auf brachiale Art versucht, seine Rechtsauffassung durchzusetzen. Hesse streitet seit Jahrzehnten immer wieder mit der Autobranche - "aber nicht aus eigenem Antrieb", wie er betont, sondern weil stets er verklagt werde. Diverse Urteile im Sinne der Spielzeug- und Modellbaubranche, etwa dass Logos von Automarken auf Modellen verwendet werden dürfen, gehen auf ihn zurück.