Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen werden im kommenden Jahr steuerlich entlastet. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer.
Diesen Betrag darf man pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, es zählt die einfache Entfernung, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.