Weitere Ansprüche könnten binnen sechs Monaten ab Bekanntgabe des Musterverfahrens im Bundesanzeiger schriftlich angemeldet werden, so das Oberlandesgericht. Dabei müssten sich die Kläger von ihrem Anwalt vertreten lassen. Die Anmeldung der Ansprüche hemme die Verjährung bis zum Abschluss des Musterverfahrens. Deka macht den Angaben zufolge unter den 1470 Anlegerklagen mit rund 265 Millionen Euro die höchsten Ansprüche geltend. Ein weiteres Kriterium für die Auswahl sei die Eignung, ein Musterverfahren angemessen zu führen und die Interessen anderer Beteiligter dabei zu berücksichtigen.
"Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers beginnt das eigentliche Musterverfahren", sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp, Geschäftsführer der Tilp Litigation. Der Musterkläger habe besondere Bedeutung, denn kein anderer Kläger könne sich gegen dessen Handlungen und Erklärungen stellen, erklärte Tilp.