Nach einer Klage wegen mutmaßlich zu viel gezahlter Lkw-Maut beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) mit Sitz in Münster am 30. November mit dem Fall. Den Termin teilte eine Sprecherin am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Bei dem als Musterverfahren geltenden Streit fordert ein Speditionsunternehmen mit Sitz in Polen rund 12.400 Euro Mautgebühren zurück. Das OVG hatte den Fall, der sich auf Zahlungen von Januar 2010 bis Juli 2011 bezieht, zwischenzeitlich an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.
Der EuGH hatte daraufhin im Oktober 2020 der Bundesrepublik Fehler in der Kalkulation bescheinigt und den Fall ans OVG zurückverwiesen. Kosten für die Verkehrspolizei dürfen laut EU-Wegekostenrichtlinie nicht berücksichtig werden.