Zwischenerfolg für Umweltverbände gegen den Bau der Tesla-Fabrik: Der US-Elektroautobauer darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin auch weiterhin keine Waldfläche abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab am Freitag einer Beschwerde der Verbände NABU und Grüne Liga zum Teil statt. Die Naturschützer hatten sich beim OVG gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte.
Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz für Zauneidechsen. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab.