Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist noch keine Anzeige wegen der Spitzelaffäre beim Autobauer Volkswagen eingegangen. Das teilte die Behörde mit. Das heimliche Mitschneiden interner Sitzungen könnte nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung Verstöße gegen zwei Paragrafen bedeuten: Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Paragraf 23 GeschGehG) und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (Paragraf 201 StGB). Diese Delikte würden üblicherweise nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Die Staatsanwaltschaft prüfe aber, ob dennoch auch von Amts wegen ein Verfahren einzuleiten sei, sagte eine Sprecherin.
Das Online-Wirtschaftsmagazin "Business Insider" hatte zuvor berichtet, dass bei VW Sitzungen einer Arbeitsgruppe etwa 50 Stunden lang systematisch mitgeschnitten worden seien. Die Gruppe beschäftigte sich den Angaben nach mit den Geschäftsbeziehungen zum Zulieferer Prevent. VW hat eine Aufklärung des Vorgangs angekündigt. (dpa/gem)
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