Für das Musterverfahren von VW-Investoren in der Dieselaffäre ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig nicht möglich, sämtliche Ansprüche zu bündeln. Für Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG sei ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig, für Forderungen gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE hingegen das Landgericht Stuttgart, teilte der zuständige Zivilsenat am Montag mit.
Die beiden Unternehmen sind Musterbeklagte im Mammut-Verfahren, bei dem VW-Investoren Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs fordern. Im Kern geht es um die Frage, ob die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert wurden. Musterklägerin ist die Deka Investment (Az 3 Kap 1/16). Verhandelt wird seit fast einem Jahr und gegen diesen ersten Teilentscheid ist noch Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.