Firmenwagen mit Elektroantrieb werden begünstigt versteuert, wenn sie auch privat genutzt werden. Für solche Fahrzeuge muss nur noch ein Viertel des Bruttolistenneupreises für die Anwendung der sogenannten Ein-Prozent-Regelung angesetzt werden.
Bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode gehen nur ein Viertel der Anschaffungs- oder vergleichbarer Miet- beziehungsweise Leasingkosten in die Gesamtkosten ein.
Die begünstigte Besteuerung wurde jetzt noch einmal ausgeweitet: Sie kann seit Ende Juni für Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro genutzt werden. Zuvor waren es 40 000 Euro.
"Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug dem Arbeitnehmer erst ab dem 01.01.2019 erstmalig zur Nutzung überlassen wurde", erläutert Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. "Für ältere Fahrzeuge gilt diese Regelung nicht."