Verbindliche interne Regeln sollen die Einhaltung von Menschenrechten im globalen Werksnetz des Volkswagen-Konzerns und in allen Geschäftskontakten mit Zulieferern absichern. Der weltgrößte Autohersteller führte eine Neufassung seiner "Sozialcharta" ein, die sich unter anderem explizit zur Gewährleistung von Glaubens- und Meinungsfreiheit bekennt. Betriebsratschef Bernd Osterloh sagte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag dazu sowie zur Debatte über ein deutsches Lieferkettengesetz: "Freiwillige Verpflichtungen verkommen schnell zu Lippenbekenntnissen. Deshalb braucht es rechtsverbindliche Regelungen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten."
Management und Betriebsrat von VW hatten Ende 2020 über das Thema beraten, es gab eine Konzernveranstaltung zu "Business and Human Rights" mit der zuständigen Expertin Barbara Lamprecht. Neben der Frage, wie sich in der Beschaffung von Rohstoffen und Zulieferungen die Einhaltung fundamentaler Rechte sicherstellen lässt, beschäftigt dies VW angesichts der Lage an manchen Auslandsstandorten. So verlangten Menschenrechtler und Politiker Klarheit darüber, wie das Unternehmen zu Vorwürfen an Chinas Führung steht, in der westlichen Region Xinjiang Menschen der Uiguren-Minderheit in Umerziehungslagern festzuhalten. VW betreibt dort ein Werk in der Hauptstadt Urumqi.