Im Streit mit dem Zulieferer Neue Halberg Guss (NHG) hat der Motorenhersteller Deutz einen Etappensieg vor Gericht errungen. Wie Deutz mitteilte, muss die NHG nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken die Kölner Firma weiter mit Kurbelgehäusen und Zylinderköpfen beliefern. Die Verfügung gelte bis Jahresende (Az. 1 o 293/18).
Deutz-Chef Frank Hiller begrüßte die Entscheidung. "Wir haben Planungssicherheit - das ist das Wichtigste", erklärte er. Nach seiner Darstellung hatte die NHG mit einem Lieferstopp gedroht und Preiserhöhungen, hohe Einmalzahlungen im Millionenbereich und Abnahmeverpflichtungen für eine Fortsetzung der Belieferung verlangt.
Der Vertrag mit der Deutz AG läuft bis 2020, der Rechtsschutz des Gerichts gilt aber nur bis Jahresende - beim sogenannten "Eilrechtsschutz" sind solch kurze Zeiträume üblich. Sollte die NHG danach wieder den laufenden Vertrag kündigen wollen, würde man sich abermals "mit allen rechtlichen mitteln schützen", hieß es von Deutz. Ein NHG-Sprecher wollte sich zunächst nicht äußern.