Eschborn/Bonn. Die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters bei Dieselfahrzeugen wird wieder gefördert. Wer den Filter in diesem Jahr einbauen lässt, bekommt vom Staat 260 Euro dazu. Verschärfte Einfahrtregelungen in Umweltzonen und der Umweltschutz sind laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gute Gründe für die Nachrüstung. Viele ältere Diesel-Pkw und Transporter können dadurch eine grüne Schadstoffplakette bekommen.
Erst wenn nach dem Filtereinbau die neue Abgaseinstufung in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen ist, kann ab dem 1. Februar 2015 der Förderantrag gestellt werden. Das Antragsformular wird dann auf der Internetseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de im Menü «Weitere Aufgaben» unter dem Punkt «Partikelminderungssysteme» hinterlegt sein. Der Partikelfilter muss für die Förderung zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2015 eingebaut werden. Im Fördertopf befinden sich 30 Millionen Euro, das reicht für rund 115.000 Nachrüstungen.
Förderfähig ist die Filternachrüstung in Pkw, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist. Der nachträgliche Filtereinbau kostet laut ZDK je nach Fahrzeug etwa 800 bis 1400 Euro. Dazu berechtigt sind alle Betriebe, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen. (dpa/swi)