Der Brandenburger Naturschutzbund Nabu und die Grüne Liga haben die Begründung ihrer Beschwerde gegen die Rodung einer weiteren Waldfläche auf dem Gelände des US-Elektroautobauers Tesla bei Gericht eingereicht. Vergangenen Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg das Vorhaben Teslas gestoppt. Vorerst darf er nicht weiter Wald abholzen. (OVG 11 S 127/20). Nun können die anderen Beteiligten an dem Verfahren Stellungnahmen abgeben. Dann entscheidet das Gericht.
Beide Umweltverbände hatten zuvor beim OVG Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) eingelegt, das die Abholzung erlaubt hatte. Bis über die Beschwerde entschieden ist, ist eine Rodung untersagt.
Tesla habe versucht, in nur zwei Monaten im Herbst und mit unzureichenden Methoden streng geschützte Zauneidechsen und Schlingnattern vom Baugelände entfernen zu lassen, heißt es in der Begründung. Der größte Teil der Tiere befinde sich immer noch dort in ihren Winterquartieren in Erd- und Wurzelhöhlen.