Am Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) steht am Montag (10.00 Uhr) die nächste Verhandlung im Musterverfahren von VW-Investoren zum Dieselskandal an. Die Anleger werfen dem Management des Konzerns und der Porsche-Dachgesellschaft PSE vor, sie zu spät über die finanziellen Risiken der im September 2015 bekannt gewordenen Abgasmanipulationen informiert zu haben. Eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung sei nicht rechtzeitig herausgegeben worden - Volkswagen-Aktien verloren stark an Wert. In dem Prozess vertritt Deka Investment zahlreiche Aktionäre, die sich geprellt fühlen und vom Wolfsburger Autobauer Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangen.
Unabhängig davon gibt es ein Strafverfahren wegen Marktmanipulation im Zusammenhang mit der angeblich verspäteten Mitteilung. Der Vorwurf richtet sich hierbei gegen VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, Vorstandschef Herbert Diess sowie den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Die zugehörige Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist von den Gerichten aber noch nicht zugelassen.
Ein weiteres Musterverfahren am OLG betrifft Schadenersatzforderungen Tausender VW-Dieselkunden. Sie wollen mit Hilfe des neuen Instruments der Musterfeststellungsklage einen grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung ermitteln lassen. In diesem Fall tritt der Bundesverband der Verbraucherzentralen als Musterkläger auf. (dpa/swi)
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