Langsam kommt Bewegung in das Musterverfahren von VW-Aktionären gegen den Konzern. Anfang 2018 soll die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnen. Musterkläger ist Sparkassen-Fondstochter Deka Investment. Die weiteren Kläger sind Beigeladene. Sie werfen dem Autobauer vor, sie nicht rechtzeitig über den Abgas-Skandal informiert zu haben, der den Aktienkurs zum Absturz gebracht hat und sie viel Geld gekostet hat. Die Vorzugsaktien zum Beispiel verloren zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes. VW weist die Klagen zurück. Bei den rund 1490 Klagen geht es insgesamt um eine Schadenssumme von 1,94 Milliarden Euro. Zusätzlich gibt es dem Gericht zufolge weitere Verfahren. Insgesamt gibt es 1546 Fälle, bei denen es um rund 8,8 Milliarden Euro geht.
Mündliche Verhandlung soll Anfang 2018 beginnen
Die Deka hat nun bis Ende Juni Zeit, sich zu den Feststellungszielen zu äußern. Bis Ende September kann VW dazu Stellung nehmen, außerdem können die übrigen Kläger die Ziele ergänzen. Daraufhin kann sich wiederum die Deka bis Ende November zur Stellungnahme von VW äußern. Ende Juni sollen Termin und Ort der mündlichen Verhandlung feststehen. Sammelklagen wie in den USA gibt es im deutschen Recht eigentlich nicht. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt allerdings für Konflikte im Kapitalmarktrecht - also beispielsweise zwischen Aktionären und Unternehmen - die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können. Seine individuellen Ansprüche muss hinterher trotzdem jeder Kläger in einem eigenen Verfahren durchsetzen. (dpa/swi)
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