Braunschweig.Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mitgeteilt, dass der Senat die der Musterklägerin –der Sparkassen-Fondstochter Deka –gesetzte Frist zur Stellungnahme zu den Feststellungszielen um einen Monat bis Ende Juli verlängert habe. Damit habe der Zeitplan angepasst werden müssen: Am 9. April 2018 solle nun die mündliche Verhandlung beginnen. Die weiteren Kläger neben Deka sind Beigeladene des Musterverfahrens.
Bisherigen Erkenntnissen zufolge geht es bei den knapp 1500 Klagen um eine Schadenssumme von fast zwei Milliarden Euro. Darüber hinaus sind weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Das Gesamtvolumen der Schadenersatzklagen liegt inzwischen bei fast neun Milliarden Euro.