Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor dem Verwaltungsgericht München geklagt: Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Ministerpräsident Horst Seehofer Informationen zum CO2-Ausstoß seines Dienstfahrzeugs herausgeben muss. Die Staatskanzlei lehnte dies mit dem Argument ab, dass Terroristen aus dem CO2-Wert wertvolle Hinweise für einen Anschlag auf den Ministerpräsidenten gewinnen können.
Auf Grundlage des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) hat das Gericht den Freistaat Bayern nun dazu verurteilt, Auskunft über den CO2-Wert des Dienstwagens des Ministerpräsidenten zu geben.
In der gestrigen (1.2.2017) mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass es eine Gefahr für die Sicherheit des Ministerpräsidenten durch die Mitteilung des CO2-Werts nicht erkennen könne.
Der Anspruch der DUH auf Auskunft über die CO2-Emissionen ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes. Seit 2007 fragt die DUH im Rahmen ihrer jährlichen Dienstwagenumfrage nach den Umweltdaten der aktuell genutzten Dienstwagen deutscher Spitzenpolitiker.
Abgefragt werden die CO2-Emissionen, Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung, Baujahr sowie der Name des Fahrzeugtyps. Die Bayerische Staatskanzlei verweigerte 2016 erstmals die Angaben. Lediglich die Modellreihe und das Baujahr der beiden genutzten Fahrzeuge von Ministerpräsident Horst Seehofer wurden angegeben. Im April 2016 hat die DUH Klage vor dem Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 9 K 16.1966) erhoben. Zuvor hatte sie mehrfach um die Herausgabe der Informationen gebeten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Aussage, die Daten des Dienstwagens von Ministerpräsident Seehofer wegen einer Gefährdungslage nicht herausgeben zu können, ist scheinheilig und zielt nur darauf ab, zu verschleiern mit welcher Klimaschleuder er unterwegs ist". Die Auswertung der Dienstwagenabfrage 2016 habe ergeben, dass besonders der Freistaat Bayern eine Vorliebe für "schmutzige, spritschluckende und klimaschädliche Limousinen" pflege, so Resch. Kein einziges bayerisches Regierungsmitglied habe im letzten Jahr den EU-Klimaschutzwert für Pkw eingehalten.
Der frühere Ministerpräsident Jürgen Rüttgers in Nordrhein-Westfalen war der letzte Politiker, der sich gegenüber der DUH weigerte, Angaben zu seinem Dienstwagen zu machen. Er verlor 2009 den Prozess gegen die DUH und wurde zur Offenlegung der CO2-Werte durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf verurteilt. (ree)
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