Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie ein Justiz-Sprecher am Freitag auf Anfrage bestätigte. Eine Berufung dagegen sei zugelassen worden. Nach Angaben der DUH bezieht sich die verlangte Einsicht auf Unterlagen von kurz vor Bekanntwerden des VW-Skandals Mitte September 2015 bis zum 15. Oktober 2015. Damals ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Pflichtrückruf für 2,5 Millionen VW-Autos in Deutschland an.
Die Umwelthilfe hatte nach eigenen Angaben im Februar 2016 Einsicht nach dem Umweltinformationsgesetz beantragt, die das Ministerium ablehnte. Diese "Transparenzblockade" sei zu Recht gescheitert, sagte Anwalt Remo Klinger, der die DUH im Verfahren vertrat. Das Ministerium äußerte sich auf Anfrage am Freitag zunächst nicht. (dpa)
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