St. Gallen. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Millionenbuße für den Autohersteller BMW wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Kartellrecht bestätigt. Eine Beschwerde von BMW sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht in St. Gallen am Freitag mit. Es stärkte damit der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) den Rücken. Sie hatte BMW 2012 eine Buße von 156 Millionen Franken (heute 144 Millionen Euro) auferlegt.
Die Weko hatte damit auf Klagen Schweizer Konsumenten reagiert, wonach BMW-Händler außerhalb der Schweiz ihnen keine Fahrzeuge verkaufen dürften. Dies sei unter Hinweis auf eine Vertragsklausel verwehrt worden, die es BMW-Händlern verbiete, Exporte in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu tätigen, dem die Schweiz nicht angehört. Das Gericht stufte dies als unerlaubte Gebietsabrede im Sinnes des Kartellgesetzes (KG) ein. Das Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden.