Bremen. Nach spontanen Arbeitsniederlegungen wegen angekündigter Auslagerungen bei der Logistiksparte haben über 750 Mitarbeiter von Mercedes in Bremen Abmahnungen bekommen.Jetzt wollen die Betroffenen dagegen klagen. In der nächsten Woche werde eine Massenklage für 30 Mercedes-Beschäftigte beim Bremer Arbeitsgericht eingereicht", sagte der Berliner Rechtsanwalt Benedikt Hopmann am Montag in Bremen. "Es geht um das Streikrecht." Im zweitgrößten Mercedes-Werk arbeiten mehr als 12 500 Mitarbeiter. In Umbau und Modernisierung des Werks investierte Daimler zuletzt mehr als eine Milliarde Euro.
Den Beschäftigten wird laut Hopmann vorgeworfen, am 11. Dezember während der Nachtschicht die Arbeit unterbrochen und ohne Genehmigung des Vorgesetzten nicht wieder aufgenommen zu haben. Dadurch sei es zu massiven Produktionsausfällen gekommen. Im Wiederholungsfalle habe das Unternehmen mit Kündigung gedroht, sagte Hopmann. "Eine Abmahnung ist der erste Schritt zur Kündigung, das ist eine sehr ernsthafte Sanktion."Das Streikverbot wurde vor 150 Jahren aufgehoben. Doch bei der Regelung gebe es immer noch Einschränkungen, sagte Hopmann. So dürften nur Gewerkschaften zum Streik aufrufen. "Wir haben die Situation der Deregulierung durch Leih- und Werksverträge", sagte Rechtsanwalt Helmut Platow aus Berlin. "Wenn die Gewerkschaften nichts tun, müssen die Beschäftigten selbst aktiv werden." Seit Jahren gebe es eine schleichende Entwicklung der Fremdvergaben, sagte ein Vertrauensmann beim Daimler-Werk. "Die Leiharbeit geht immer weiter."In ihrer Klage berufen sich die Anwälte vor allem auf Artikel 6 der Europäischen Sozialcharta. Deutschland habe das Gesetz 1964 ratifiziert und bis heute nicht vollständig umgesetzt, sagte Platow. In dem Artikel geht es um das Recht kollektiver Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Fall von Interessenkonflikten.In anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich könnten Arbeitnehmer auch ohne Streikaufruf einer Gewerkschaft die Arbeit niederlegen, sagte Hopmann. Geklärt werden müsse daher vor Gericht, ob die Kollegen ohne den Gewerkschaftaufruf streiken durften und ob das Ziel, sich gegen eine unternehmerische Entscheidung zu wehren, zulässig ist. Es geht also letztlich darum, Regelungen wie in Frankreich auf das deutsche Streikrecht zu übertragen.Neben Hopmann und Platow werden die Kläger zudem von Reinhold Niemerg aus Berlin und Gabriele Heinecke aus Hamburg vertreten. Sie kündigten an, alle Instanzen ausschöpfen zu wollen. "Streikrecht ist laut Artikel 11 Menschenrecht", betonten die Anwälte. Darin heißt es: "Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war." (dpa-AFX/swi/gem)Spontane Arbeitsniederlegungen
Mercedes-Mitarbeiter wollen gegen Abmahnungen klagen
Mercedes hat mehr als 750 Mitarbeiter im Werk Bremen abgemahnt. Sie hatten spontan die Arbeit niedergelegt.
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