Im Rechtsstreit um Betriebsschließungen und Massenentlassungen beim Automobilzulieferer Dura im Sauerland hat das Landesarbeitsgericht Hamm Klagen von gekündigten Mitarbeitern zurückgewiesen. Die Entlassungen seien wirksam, entschied das Gericht am Freitag (Az.: 18 Sa 232/19). Die 18. Kammer urteilte in den ersten sechs von rund 450 Berufungsverfahren. Weitere Entscheidungen sollen in den kommenden Wochen fallen.
Der US-amerikanische Autozulieferer Dura hatte mehreren hundert Beschäftigten seiner drei Werke in Plettenberg und Kirchhundem gekündigt und die Betriebe zum 30. April 2019 stillgelegt. Dagegen hatten viele der Mitarbeiter geklagt, in erster Instanz vor Arbeitsgerichten in Iserlohn und Siegen aber verloren.