Der Lungenarzt Dieter Köhler rückt auch nach heftiger Kritik an Rechenfehlern in seiner vielbeachteten Stellungnahme zur Gefährdung durch Luftschadstoffe nicht von seiner Position ab.
Die angebliche Fehlberechnung sei für die Autoren nicht nachvollziehbar, teilte er mit.
In der Stellungnahme vom Januar war der Sinn von Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerten in Zweifel gezogen worden. Der von nur etwa 130 der 3800 angeschriebenen Lungenärzte unterschriebene Text hatte eine breite Debatte über die Grenzwerte ausgelöst.
Deutsche und internationale Experten hatten der Stellungnahme entschieden widersprochen, unter anderem unter Verweis auf neue Forschungsergebnisse.
Die medizinischen Aussagen zur gesundheitlichen Relevanz der geltenden Grenzwerte blieben für die Autoren unverändert, hieß es von Köhler nun. Die Zahl der Unterzeichner habe sich seit der ursprünglichen Stellungnahme sogar noch erhöht– um wie viele genau, wurde nicht mitgeteilt.
Über die Rechenfehler in der Stellungnahme hatte zunächst die "Taz" berichtet. Sie gingen auf fehlerhafte Umrechnungen und falsche Ausgangswerte zurück, hieß es in dem Bericht. Dabei ging es unter anderem um die von Rauchern aufgenommene Feinstaubdosis. Köhler hatte daraufhin Irrtümer eingeräumt.
Bereits zuvor hatten Experten betont, dass ein Vergleich zwischen anhaltender Belastung durch verschmutzte Luft und vorübergehender Belastung nicht zulässig sei. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte darauf verwiesen, dass Grenzwerte jeden– auch Kleinkinder und Lungenkranke– schützen müssten, nicht nur gesunde Erwachsene.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Verkehrsclub ADAC hatten die möglichen Auswirkungen der Initiative Köhlers auf Fahrverbote hingegen begrüßt.
Den Vorwurf, die Autoren seien durch die Automobilindustrie korrumpiert, wies Köhler erneut zurück: Er entbehre jeglicher Grundlage.
Der Stickstoffdioxid-Grenzwert liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die Grenzwerte für Feinstaub hängen von der Partikelgröße ab. Sie werden auf EU-Ebene festgelegt und basieren auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Deutschland kann die Grenzwerte nicht eigenständig ändern; die große Koalition arbeitet aber an einer neuen Formulierung, der zufolge Fahrverbote "in der Regel" nur dort zulässig sein sollen, wo der Jahresmittelwert 50 Mikrogramm überschreitet. Die EU hätte dagegen bis Mittwochabend vorgehen können, tat dies aber nicht. (dpa/mer)
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