Das Landgericht München muss den größten Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell möglicherweise noch einmal aufrollen. Die Käufer von 70.000 angeblich überteuert verkauften Lastwagen fordern von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault 500 Millionen Euro Schadenersatz, waren in erster Instanz aber gescheitert: Das Landgericht hatte die Sammelklage des Rechtsdienstleisters Financialright Claims als teils unzulässig, teils unbegründet abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) kam im Berufungsverfahren am Donnerstag zu einer anderen Bewertung.
Nach vorläufiger Einschätzung des Senats sei das Urteil der ersten Instanz aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzuverweisen, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Viele Fragen seien offen geblieben, der Fall sei noch nicht entscheidungsreif.
Im Laufe der mündlichen Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass der Vertrag von Financialright mit einem Prozessfinanzierer "der Dreh- und Angelpunkt" für die Zulässigkeit der Sammelklage und für das Verfahren sein könne. Ob Financialright diesen Vertrag nun vorlegen muss, will der Senat am 21. Dezember verkünden.
Im Gegensatz zum Landgericht hält das OLG die Abtretung der Schadenersatzforderungen an den Inkasso- und Rechtsdienstleister Financialright Claims zumindest nach erster Einschätzung für rechtens. Die Bündelung der Ansprüche sei demnach zulässig, sagte Müller zum Auftakt der Berufungsverhandlung. Financialright Claims tritt als alleiniger Kläger auf und bekommt im Erfolgsfall 33 Prozent Provision.
Auch die vom Landgericht angenommene Unbestimmtheit der Klage liege nicht oder nach Korrekturen nicht mehr vor, sagte der Senatsvorsitzende. Vom Landgericht als unzulässig zurückgewiesene Anträge seien nach vorläufiger Einschätzung des Senats hinreichend bestimmt.