Die Richter wiesen die Zivilklage des Mannes ab, wie das Gericht mitteilte. Ein Ersatz wäre unverhältnismäßig, die Kosten für ein fabrikneues Auto würden die der angebotenen Nachbesserung deutlich übersteigen, begründeten sie ihre Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Dresden möglich.
Geklagt hatte ein Mann, der bei einem VW-Händler im Raum Zwickau 2012 einen Diesel gekauft und die angebotene Nachrüstung durch das Software-Update für 56 Euro nicht vornehmen ließ. Für ihn ist sein Fahrzeug mangelhaft. (dpa)
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