Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Volkswagen-Aktionärs und einer Verbraucherzentrale für Kapitalanleger gegen den kompletten VW-Vorstand und Aufsichtsrat abgewiesen. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Hannover mit.
Der Kläger-Anwalt hatte vor der ersten Kammer für Handelssachen geltend gemacht, dass mehrere Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung im Jahr 2016 nicht mit Grundsätzen einer guten Unternehmensführung vereinbar gewesen seien. Vor allem vier der gewählten Kandidaten im Aufsichtsrat seien nicht unabhängig genug, um dem Vorstand auf die Finger zu schauen.