Das Landgericht Dresden hat am Vormittag ein erstes Urteil im VW-Abgas-Skandal gesprochen und die Klage eine Skoda-Fahrers abgewiesen.
Der Mann aus Zwickau wollte seinen knapp sechs Jahre alten Wagen vom Autohaus gegen ein neues Modell eingetauscht haben. Dies sei für den Händler unverhältnismäßig, urteilten die Richter, wie der MDR Sachsen berichtet. Der Software-Update koste dagegen nur 100 bis 200 Euro. Die Updates seien zudem nicht ungeeignet, den Mangel zu beseitigen. Das Gericht beruft sich dabei auf Tests des ADAC.
Richter Gilbert Häfner konnte sich, wie MDR-Sachsen berichtet, bei der Urteilsbegründung eine ironische Bemerkung nicht verkneifen. Es wäre ja ein "Superdeal", wenn man ein fünfeinhalb Jahre altes Auto mit 150.000 Kilometern auf dem Tacho gegen ein Neuwagen einer neuen Modellklasse eintauschen könne, so der Richter.
Der Kläger müsse sich deshalb zunächst auf die Nachbesserungen der Software einlassen. Falls dies auch im wiederholten Fall nicht zum Erfolg führe, bestehe ein Recht auf Rücktritt von dem Verkauf. "Wir haben mit der Entscheidung nichts gesagt über Ansprüche gegenüber dem Hersteller", zitiert der MDR Richter Häfner.
Außerdem will das Landgericht am Mittwoch zwei weitere exemplarische Fälle verhandeln, bei denen Käufer die Rückabwicklung ihrer Audi-Käufe erreichen wollen. Beide Kläger hatten den Kaufvertrag mit einem Autohaus wegen arglistiger Täuschung angefochten. Nun wollen sie das Geld zurück. Sie machten ihre Ansprüche sowohl gegenüber ihrem Fahrzeughändler als auch gegenüber VW geltend. (dpa/ree)
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