Dürfen Arbeitnehmer ohne Aufforderung durch die Gewerkschaft und unabhängig von Tarifverhandlungen ihre Arbeit niederlegen? Das bleibt zunächst ungeklärt. Das Landesarbeitsgericht Bremen sei aus prozessualen Gründen nicht in der Lage, über diese sicherlich hoch spannende Frage zu entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter. Es sei nicht die Aufgabe des Gerichts, für solche Fälle eine Art Rechtsgutachten zu erstellen. Die Berufungsklage der 16 Mercedes-Mitarbeiter wies er ab.
In dem Verfahren ging es um einen spontanen Streik im Mercedes-Werk Bremen im Dezember 2014. Das Unternehmen hatte als Reaktion 761 Abmahnungen ausgesprochen, die 2016 in erster Instanz bestätigt, später aber aus den Personalakten gelöscht wurden. Deshalb wies der Richter die Klage ab - der Klagegrund habe sich erledigt. Den Klägern geht es aber um eine grundsätzliche Klärung der Frage nach "wilden Streiks". Grund für die Arbeitsniederlegung war damals der Protest gegen Leiharbeit. (dpa/swi)
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