Es ist ein Alptraum für jeden Autofahrer: Eine Fußgängerin überquert unvermittelt die Straße - es bleiben nur Sekundenbruchteile, ein tödliches Unglück abzuwenden. Bei Unfällen haftet nach deutschem Recht in aller Regel bislang der Fahrer beziehungsweise der Halter des Autos. Doch was ist, wenn der Fahrer eine Maschine ist, der Mensch hinter dem Steuer nur Passagier?
Ein derartiger Unfall ereignete sich im März in den USA mit einem Roboterauto des Fahrdiensts Uber. Eine 49-Jährige kam ums Leben, die Schuldfrage ist nicht geklärt. Der rasante Fortschritt der künstlichen Intelligenz (KI) beschäftigt auch die Juristen in Europa. Im Haftungsrecht werden Fragen diskutiert, die vor zwanzig Jahren noch jeder für Science Fiction erklärt hätte.
Das hat Bedeutung für die Versicherungen, die bei Unfällen zahlen. "Maschinen mit Lern-Algorithmen werden in immer größerem Umfang Fahraufgaben im Auto übernehmen und schrittweise das menschliche Verschulden verdrängen", sagt Joachim Müller, Chef der Sachversicherung bei der Allianz Deutschland. "Für die Folgen ihres Handelns können Maschinen derzeit rechtlich aber nicht verantwortlich gemacht werden."