Zwei Kündigungen eines Unternehmens nach Putzjobs im Schlachthof bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück sind unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Bielefeld entschieden. Die Arbeitsverträge seien vom Arbeitgeber in Bielefeld nicht fristgerecht aufgelöst worden, urteilte die Kammer. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig (Az.: 3 Ca 1733/20 und 3 Ca 1739/02).
So hatte ein Automobilzulieferer einem Lagerarbeiter gekündigt, weil der seinen Nebenjob bei Tönnies nicht bei ihm angemeldet hatte. In der Corona-Krise flog die Sache auf, weil der alleinerziehende Familienvater in Quarantäne musste, da die Zahl der Infizierten im Juni 2020 bei Tönnies in die Höhe geschnellt war.