Der Besitzer eines Audi Q3, dessen Motor mit einer Software zur Manipulation der Abgaswerte ausgestattet ist, bekommt vom Hersteller ein fabrikneues Fahrzeug mit identischer Ausstattung, ohne dass er eine Nutzungsentschädigung für sein bisheriges Auto zahlen muss. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Osnabrück ist nun rechtskräftig, nachdem der Händler die Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zurückgezogen hat.
Der Kläger ist mit seinem Q3 von 2013 bereits rund 100.000 Kilometer gefahren. Wenn in bisherigen Prozessen ein Händler ein Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten musste, war es üblich, dass der Kunde für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlte. Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer glaubt, dass der Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs, der die Manipulations-Software als Sachmangel eingestuft hatte, zum Nachgeben des Händlers geführt hat. (Aktenzeichen: 9 O 1061/16).