Im Kampf gegen zu viele Diesel-Abgase in deutschen Städten gibt es Streit über rechtliche Möglichkeiten, die Hersteller zu Hardware-Nachrüstungen bei älteren Autos zu verpflichten. Eine von der Bundesregierung beauftragte Expertengruppe konnte dazu "keine einheitliche Positionierung" erreichen, wie es in einem neuen Entwurf des Abschlussberichts heißt. Die Mehrheit der Experten sieht demnach keine Möglichkeit dafür, da bei der Erteilung der Typgenehmigung die Anforderungen erfüllt worden seien und die Wagen sich "rechtmäßig im Verkehr befinden". Dagegen erkennen einzelne Länder und Verbände "rechtliche Anknüpfungspunkte" für eine solche Verpflichtung, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Zu Möglichkeiten einer Verpflichtung der Hersteller gibt es in dem Entwurf der Expertengruppe von Donnerstag Sondervoten. So könnten auch bei bestandskräftig gewordener Typgenehmigung Nebenbestimmungen "mit dem Ziel einer verpflichtenden Nachrüstung" nachträglich angeordnet werden, argumentiert unter anderem Rheinland-Pfalz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband schlägt vor, Hersteller zum Angebot einer Nachrüstung an die Autobesitzer zu verpflichten - diese sollten dann in angemessener Frist entscheiden, ob sie teilnehmen.