Von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten soll es nach dem Willen der großen Koalition etwas mehr generelle Ausnahmen geben als bisher geplant. Neben nachgerüsteten schweren Kommunalfahrzeugen etwa von Müllabfuhr und Feuerwehr sollen auch Fahrzeuge privater Entsorger ausgenommen sein, die beispielsweise Verpackungsmüll aus gelben Tonnen oder Bauabfall transportieren. Das geht aus einem Änderungsantrag von Union und SPD hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Gestrichen werden soll in der Änderung des Immissionsschutzgesetzes demnach auch noch eine räumliche Einschränkung zu Ausnahmen für Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Dies ist eine Reaktion auf Anmerkungen der EU-Kommission. Zudem soll nun nochmals ausdrücklich bekräftigt werden, dass Kommunen weitere Ausnahmen zulassen können - besonders nach der bestehenden Regelung, wenn "unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern".
Zentraler Punkt der Gesetzespläne ist, dass Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten sollen - weil der unverändert geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm auch anders erreicht werden kann. Ob das in der Praxis wirklich Fahrverbote verhindert, dürften Gerichtsurteile zeigen - Kritiker bezweifeln es.
Vorgesehen ist, dass der Bundestag an diesem Donnerstag ein Paket zum Umgang mit Fahrverboten verabschiedet. In einem zweiten Gesetz sollen Kontrollen anhand der Nummernschilder geregelt werden. In Stuttgart und Hamburg gibt es bereits Fahrverbote für ältere Diesel, weitere dürften in diesem Jahr folgen. Grund ist, dass in vielen Städten die Luft zu stark mit gesundheitsschädlichem NO2 belastet ist.