Viele getäuschte VW-Kunden haben darauf gewartet: Verbraucher sollen künftig durch Musterprozesse gegen Unternehmen einfacher zu ihrem Recht kommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage. Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht übernehmen Verbraucherschutzverbände. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch Betroffene des VW-Abgas-Skandals davon profitieren können, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren.
Wie funktionieren solche Klagen? Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage einreichen. Hält das Gericht die Klage für zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht - und es wird ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dort müssen sich weitere Betroffene melden: innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Menschen - 40 zusätzlich zu den ersten 10. Kommen nicht genügend Betroffene zusammen, ist keine Musterfeststellungsklage möglich.