Braunschweig. Kurz vor einer weiteren mündlichen Verhandlung im Abgas-Skandal bei Volkswagen haben die Anwälte eines Klägers am Dienstag eine Aussetzung des Verfahrens am Landgericht Braunschweig beantragt.
In dem Verfahren eines Autokäufers gegen VW wollen sie erreichen, dass zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die Entscheidung wesentliche Fragen beantwortet. In dem Antrag betonen die Juristen, dass die Beantwortung nahezu aller diskutierten und relevanten Fragestellungen von der Auslegung europarechtlicher Vorschriften abhängig sei.
Die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld wollen von den Richtern in Luxemburg unter anderem klären lassen, ob Volkswagen Dieselfahrzeuge in EU-Mitgliedstaaten verkaufen und zulassen durfte, wenn es zwar eine nationale EG-Typgenehmigung gab, aber in dem Motor eine unzulässige Abschalt-Einrichtung verwendet wurde.