UPDATE: 14. Juli, 12.13 Uhr
Volkswagen muss Autos mit sogenannten Abschalteinrichtungen unter bestimmten Umständen von seinen Kunden zurücknehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom Donnerstag klargestellt, dass eine Software, die "einen überwiegenden Teil des Jahres" einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei.
Ob dies in konkreten Fällen gegeben ist, müssen nun nationale Gerichte prüfen. Hintergrund des Urteils sind drei Verfahren, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen VW-Autos mit einer Abschaltsoftware ausgestattet waren.
Nach Angaben des EuGH habe diese Software zum Teil Stickoxid-Emissionen zugelassen, die höher waren, als es die EU-Grenzwerte erlaubten. Dies sei nach Angaben der nationalen Gerichte bei Temperaturen unter 15 beziehungsweise über 33 Grad Celsius der Fall gewesen. VW spricht von Temperaturen unter zehn Grad.