Frankfurt. Auf einem Nebenkriegsschauplatz der vielen teils milliardenschweren Investorenklagen gegen die Porsche-Holding PSE ist zunächst keine rasche Entscheidung zu erwarten. Bei einem Termin am Donnerstag vor dem Landgericht in Frankfurt am Main sei es in dem Fall (Az.: 2-0 3O 377/13) zunächst nur um Fragen der Prozesskosten-Sicherheit gegangen, sagte ein PSE-Sprecher.
Dabei streiten die Parteien um die Frage, wie viele der sieben klagenden Investmentfonds für welche möglichen Instanzen des Verfahrens welche Summe hinterlegen müssen, damit die Sache inhaltlich weiterkommt. Es gehe um die Maximalsumme von zwei Millionen Euro, berichtete der Sprecher der Porsche-Holding.
Eine Entscheidung über die Bedingungen der Prozesskosten-Sicherheit solle nun am 21. Mai um 15.00 Uhr verkündet werden. Angeklagt sind in dem Verfahren die VW-Großeigner Wolfgang Porsche und Ferdinand Piëch. Der inhaltliche Hauptstrang des Verfahrens liegt derweil in der Kartellkammer des Landgerichts Hannover (Az.: 18 O 159/13). (dpa-AFX/swi)