Die Widerrufsregeln in den Autokreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht zu beanstanden. Die Richter wiesen die Berufung eines Autokäufers ab, der seinen Darlehensvertrag im August 2017 widerrufen hatte und sein Fahrzeug zurückgeben wollte - knapp eineinhalb Jahre nach dem Abschluss des Vertrages. Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass sein Vertragsexemplar nicht unterschrieben gewesen sei und zudem Angaben gefehlt hätten oder fehlerhaft gewesen seien. Dadurch, so seine Argumentation, habe die eigentlich nur 14 Tage laufende Frist für einen Widerruf nie begonnen.
Das sahen die Richter nun allerdings nicht so, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Bank habe alle erforderlichen Angaben gemacht (Az. 6 U 78/18). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Senat ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.