Mit einem Kniff wollten Anwälte zahlreichen Autofahrern per Widerruf aus ihrem Leasing-Vertrag verhelfen - aber daraus wird nun nichts. Denn Verbraucher haben beim Leasen mit Kilometerabrechnung grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in einem Musterfall klargestellt. Bisher war die Rechtslage unklar. (Az. VIII ZR 36/20)
Ein anderslautendes Urteil wäre für die Leasingunternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung gewesen, wie die Vorsitzende Richterin Karin Milger zuvor in der Verhandlung gesagt hatte. Aktuell sei eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren bei den Gerichten anhängig. Die Kläger wollen mit dem Widerruf oft alle Raten zurück und auch nicht für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos zahlen.
Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung, wie eine Miete. Anschließend gibt er das Auto im Normalfall zurück. Es gibt zwei Modelle: Entweder wird vereinbart, wie viele Kilometer der Kunde voraussichtlich fährt. Oder es wird festgelegt, wie viel das Auto am Laufzeit-Ende noch wert sein dürfte. Bei beiden Modellen kann es passieren, dass der Kunde bei der Abrechnung draufzahlt.