Diesel-Besitzer, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Abgasskandals gekauft haben, bekommen allein wegen des Software-Updates keinen Schadenersatz von VW. Volkswagen sei hier kein sittenwidriges Verhalten mehr vorzuwerfen, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag mit. Das Update, mit dem die illegale Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen deaktiviert werden musste, sei mit der zunächst eingesetzten Abschalteinrichtung im Skandalmotor EA189 nicht zu vergleichen. (Az. VI ZR 889/20)
Volkswagen begrüßte die Entscheidung. "Sie hat Auswirkung auf tausende anhängiger Verfahren", teilte ein Sprecher mit. "Wir gehen davon aus, dass diese nun zügig beendet werden können."