Diesel-Klägern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von Volkswagen zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH)in Karlsruhe am Donnerstag. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar. (Az. VIZR 5/20)
Die obersten Zivilrichter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.