Das Kraftfahrtbundesamt muss der Deutschen Umwelthilfe im Streit um die Rückrufanordnung von VW-Modellen im Zuge des Abgas-Skandals Akteneinsicht gewähren. Ausgenommen sind personenbezogene Daten. Das Verwaltungsgericht in Schleswig gab damit einer entsprechenden Klage des Verbandes statt. Nach Auffassung des Gerichts überwiege das öffentliche Interesse, selbst wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von VW in den Akten vorliegen sollten. Immerhin seien allein in Deutschland 2,4 Millionen Halter von VW-Dieselfahrzeugen von der Rückrufaktion betroffen.
Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Remo Klinger, begrüßte die Entscheidung. "Nun kommt hoffentlich Licht in den Dieselskandal", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Denn es ist immer noch unklar, wie es zu der Anordnung bloßer Softwareupdates kam und warum bis heute keine Bußgelder zu zahlen waren." Klinger war ebenso wie die Vertreter vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie der beigeladenen Volkswagen AG nach der mündlichen Verhandlung und vor der Urteilsverkündung abgereist. Klinger meldete sich von der Rückfahrt nach Berlin. Das KBA war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.